Qualifizierung zur Sprachmittler:in

Alle Infos zum Zertifikat und Lehrgang

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Welche Inhalte werden im Lehrgang vermittelt?
Folgende Themen werden in den verschiedenen Modulen behandelt:

Modul 1:     Einführung in die Sprachmittlung
Modul 2:     Institutionenwissen; Vertiefung: Einsatzfelder der Sprachmittlung
Modul 3:     Erfahrungen von Vielfalt, Migration und Diskriminierung; – Selbstreflexion
Modul 4:     Persönliche Kompetenzen – Stimmtraining, Lern- und Notizentechnik
Modul 5:     Dolmetschkompetenzen und -techniken
Modul 6:     Praxisübungen
Modul 7:     Begleitung in die berufliche Selbstständigkeit
Modul 8:     Abschluss- und Reflexionsmodul (= Prüfung)

Wer leitet den IHK-Zertifikatslehrgang Sprachmittler:in?
Der Zertifikatslehrgang wird von verschiedenen Expert:innen im Bereich der Sprachmittlung durchgeführt.

Geht es auch um schriftliche Übersetzungen?
Nein, es handelt sich nicht um schriftliche Übersetzungen.

Wie hoch ist die Teilnehmer:innenzahl des Lehrgangs?  
Es gibt bis zu 20 Plätze pro Lehrgang.

Welche Bezeichnung hat diese Qualifikation genau?
Die genaue Bezeichnung lautet: Zertifikatslehrgang „Qualifizierung zur Sprachmittler:in“ (IHK).

Wird ein Zertifikat verliehen?
Die IHK-Frankfurt verleiht beim erfolgreichen Abschluss des Zertifikatslehrgangs „Qualifizierung zur Sprachmittler:in“ (IHK) ein bundesweit anerkanntes Zertifikat als anerkannte Sprachmittelnde.

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt des IHK-Zertifikates?
Vorausgesetzt wird eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80 %) und das Bestehen eines praktischen Abschlusstests (dolmetschen).

Gibt es eine Teilnahme-/ bzw. Präsenzpflicht?
Als Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung müssen die Teilnehmenden mindestens 80% des Kurses besucht haben. Bei selbstverschuldetem Fehlen (weniger als 80% Anwesenheit oder frühzeitigem Abbruch) müssen die Kosten des Kurses zurückgezahlt werden.

Für was qualifiziert mich der Zertifikatslehrgang „Qualifizierung zur Sprachmittler:in“ (IHK)?
Der Zertifikationslehrgang macht mehrsprachige Personen zu qualifizierten Begleiter:innen, die Menschen ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen bei der Kommunikation mit gesellschaftlichen Institutionen professionell unterstützen können. Im Rahmen des Lehrgangs erlangen die zukünftigen Sprachmittelnden Kenntnisse zu Dolmetschtechniken und zu den Strukturen und Gesprächsformen in verschiedenen Einsatzbereichen. Sie erlernen und reflektieren in grundlegender Weise das Rollenverständnis von Sprachmittelnden, setzen sich mit Erfahrungen von Vielfalt, Migration und Diskriminierung und deren Auswirkungen auf die Sprachmittlungstätigkeit auseinander und erlangen Kenntnisse zu einer späteren selbständigen Tätigkeit.

An welchen Stellen kann ich mit dem Abschluss des Zertifikatslehrgangs „Qualifizierung zur Sprachmittler:in“ (IHK) dolmetschen?
Die Stellen, bei denen Sie dolmetschen können, sind unterschiedlich. Diese finden sich im schulischen, institutionellen und ärztlichen Kontext, z. B. bei Arztbesuchen, Gesprächen im Kindergarten, Schulen, beim Jugend- und Sozialamt, anderen Ämtern oder bei Bildungseinrichtungen.

Was unterscheidet Sprachmittlung vom Dolmetschen?
Sprachmittlung ist lediglich eine andere Bezeichnung für Dolmetschen und Übersetzen. Welches Dienstleistungsangebot unter Sprachmittlung gefasst wird, muss im jeweiligen Auftrag geklärt werden. Wenn es um die unterstützende Kommunikation bei Behördengängen, Arztbesuchen, Kindergarten, Schule etc. geht, wird in der Regel von Sprachmittlung gesprochen.

Die Berufsbezeichnungen Dolmetscher:in bzw. Übersetzer:in oder auch Sprachmittler:in sind in Deutschland nicht geschützt. Grundsätzlich können sich alle so nennen, die auf diesem Gebiet arbeiten. Der Großteil der professionellen Übersetzer:innen und Dolmetscher:innen durchläuft eine Ausbildung an einer Hochschule oder Fachakademie.

Allgemein beeidigte oder ermächtigte Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen haben bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt. Dieser Eid ist gemäß §189 Abs. 2 GVG vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gültig.

Grundsätzlich dürfen nur Gerichtsdolmetscher:innen, auch vereidigte Dolmetscher:innen, die Sprachmittlung vor Gericht übernehmen. Das heißt, dass sie zuvor den allgemeinen Eid abgelegt haben, Inhalte stets treu und gewissenhaft zu übertragen.
 

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