Qualifizierung zur Sprachmittler:in

FAQs

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Termine und Ort

In welchem Zeitraum findet die Qualifizierung statt? Wie lange dauert die Qualifizierung?
Der Lehrgang „Qualifizierung zur Sprachmittler:in“ (IHK) findet in einem Zeitraum von 6 Monaten zu feststehenden Terminen jeweils freitagnachmittags und samstags statt. 

Wie lange dauert der Lehrgang?
Der Lehrgang findet zu feststehenden Terminen jeweils freitagnachmittags voraussichtlich von 15 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16/17 Uhr statt. Die Qualifikation umfasst insgesamt 180 Unterrichtseinheiten (UE) zu je 45 Minuten.

Wo findet der Lehrgang statt?
Der Lehrgang findet im stadtRAUMfrankfurt in der Mainzer Landstraße 293, 60326 Frankfurt statt.

Sind die Räumlichkeiten barrierefrei?
Ja, die Räume im stadtRAUMfrankfurt sind barrierefrei.

Findet der Lehrgang online oder in Präsenz statt?
Der Lehrgang findet in Präsenz statt.

 

Bewerbung und Voraussetzungen

Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme? Wer kann sich bewerben?
Der IHK-Zertifikatslehrgang „Qualifizierung zur Sprachmittler:in“ richtet sich an mehrsprachige Personen, die haupt- oder nebenberuflich selbständig als Sprachmittler:in tätig werden oder dies als Zusatzqualifikation erwerben möchten, neben Deutsch eine der ausgewählten Sprachen sprechen und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • die sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache und mindestens eine der jeweils aktuell ausgeschriebenen Sprachen in Wort und Schrift (mindestens orientiert am Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • die muttersprachliche Beherrschung mindestens einer Sprache: entweder der deutschen oder einer der oben genannten Sprachen,
  • eigene Migrationserfahrung erwünscht,
  • Vorkenntnisse im Dolmetschen erwünscht,
  • Durchführung von Sprachmittlungstätigkeiten in Frankfurt innerhalb von 2 Jahren im Rahmen des AmkA-Stundenkontingents. 

Sind Vorkenntnisse im Dolmetschen erforderlich?
Vorkenntnisse sind erwünscht, aber nicht erforderlich.

Was kostet die Teilnahme an der Qualifikation?
Für die Teilnehmenden fallen keine Kursgebühren an. Das AmkA übernimmt die Teilnahmekosten des Zertifikatslehrgangs in Höhe von 1.880,-- Euro pro Person. Als Gegenleistung stehen die Teilnehmenden dem AmkA nach Abschluss des Kurses mit einem Kontingent von 35 Stunden für Sprachmittlungsdienste zur Verfügung. Hierzu wird eine Vereinbarung mit den Teilnehmenden geschlossen.

Welche Bewerbungsunterlagen sind erforderlich?

  • Anschreiben (Motivationsschreiben)
  • Lebenslauf mit Angaben zum Berufs- und Bildungsweg und zum Niveau der Sprachkenntnisse in Muttersprache und Zweitsprachen
  • Kopien von Schulabschluss, Ausbildungs- und/oder Hochschulzeugnissen, Sprachnachweisen

Wie und wo wird die Bewerbung eingereicht?
Die Bewerbungsunterlagen müssen schriftlich eingereicht werden.
Per E-Mail an: amka.sprachmittlung@stadt-frankfurt.de oder per Post an:

Amt für multikulturelle Angelegenheiten
der Stadt Frankfurt am Main
15.31 Sprachmittlung
Mainzer Landstraße 293
60326 Frankfurt am Main
 

Was genau beinhaltet die Vereinbarung zwischen den Kursteilnehmenden und dem AmkA?
Die Vereinbarung zwischen Kursteilnehmenden und dem AmkA regelt unter anderem:

  • die Kostenübernahme durch das AmkA,
  • die Präsenzpflicht von mindestens 80% zum Erlangen des Zertifikats,
  • die Durchführung von Sprachmittlungs-Stunden für das AmkA nach Erhalt des Zertifikats,
  • vertragliche Regelungen für Sonderfälle, bei denen die Vereinbarung nicht eingehalten wird oder werden kann.

 

Infos zum Lehrgang und zum Zertifikat

Welche Inhalte werden im Lehrgang vermittelt?
Folgende Themen werden in den verschiedenen Modulen behandelt:

Modul 1:     Einführung in die Sprachmittlung
Modul 2:     Institutionenwissen; Vertiefung: Einsatzfelder der Sprachmittlung
Modul 3:     Erfahrungen von Vielfalt, Migration und Diskriminierung; – Selbstreflexion
Modul 4:     Persönliche Kompetenzen – Stimmtraining, Lern- und Notizentechnik
Modul 5:     Dolmetschkompetenzen und -techniken
Modul 6:     Praxisübungen
Modul 7:     Begleitung in die berufliche Selbstständigkeit
Modul 8:     Abschluss- und Reflexionsmodul (= Prüfung)

Wer leitet den IHK-Zertifikatslehrgang Sprachmittler:in?
Der Zertifikatslehrgang wird von verschiedenen Expert:innen im Bereich der Sprachmittlung durchgeführt.

Geht es auch um schriftliche Übersetzungen?
Nein, es handelt sich nicht um schriftliche Übersetzungen.

Wie hoch ist die Teilnehmer:innenzahl des Lehrgangs?  
Es gibt bis zu 20 Plätze pro Lehrgang.

Welche Bezeichnung hat diese Qualifikation genau?
Die genaue Bezeichnung lautet: Zertifikatslehrgang „Qualifizierung zur Sprachmittler:in“ (IHK).

Wird ein Zertifikat verliehen?
Die IHK-Frankfurt verleiht beim erfolgreichen Abschluss des Zertifikatslehrgangs „Qualifizierung zur Sprachmittler:in“ (IHK) ein bundesweit anerkanntes Zertifikat.

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt des IHK-Zertifikates?
Vorausgesetzt wird eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80 %) und das Bestehen eines praktischen Abschlusstests (dolmetschen).

Gibt es eine Teilnahme-/ bzw. Präsenzpflicht?
Als Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung müssen die Teilnehmenden mindestens 80% des Kurses besucht haben. Bei selbstverschuldetem Fehlen (weniger als 80% Anwesenheit oder frühzeitigem Abbruch) müssen die Kosten des Kurses zurückgezahlt werden.

Für was qualifiziert mich der Zertifikatslehrgang „Qualifizierung zur Sprachmittler:in“ (IHK)?
Der Zertifikationslehrgang macht mehrsprachige Personen zu qualifizierten Begleiter:innen, die Menschen ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen bei der Kommunikation mit gesellschaftlichen Institutionen professionell unterstützen können. Im Rahmen des Lehrgangs erlangen die zukünftigen Sprachmittelnden Kenntnisse zu Dolmetschtechniken und zu den Strukturen und Gesprächsformen in verschiedenen Einsatzbereichen. Sie erlernen und reflektieren in grundlegender Weise das Rollenverständnis von Sprachmittelnden, setzen sich mit Erfahrungen von Vielfalt, Migration und Diskriminierung und deren Auswirkungen auf die Sprachmittlungstätigkeit auseinander und erlangen Kenntnisse zu einer späteren selbständigen Tätigkeit.

An welchen Stellen kann ich mit dem Abschluss des Zertifikatslehrgangs „Qualifizierung zur Sprachmittler:in“ (IHK) dolmetschen?
Die Stellen, bei denen Sie dolmetschen können, sind unterschiedlich. Diese finden sich im schulischen, institutionellen und ärztlichen Kontext, z. B. bei Arztbesuchen, Gesprächen im Kindergarten, Schulen, beim Jugend- und Sozialamt, anderen Ämtern oder bei Bildungseinrichtungen.

Was unterscheidet Sprachmittlung vom Dolmetschen?
Sprachmittlung ist lediglich eine andere Bezeichnung für Dolmetschen und Übersetzen. Welches Dienstleistungsangebot unter Sprachmittlung gefasst wird, muss im jeweiligen Auftrag geklärt werden. Wenn es um die unterstützende Kommunikation bei Behördengängen, Arztbesuchen, Kindergarten, Schule etc. geht, wird in der Regel von Sprachmittlung gesprochen.

Die Berufsbezeichnungen Dolmetscher:in bzw. Übersetzer:in oder auch Sprachmittler:in sind in Deutschland nicht geschützt. Grundsätzlich können sich alle so nennen, die auf diesem Gebiet arbeiten. Der Großteil der professionellen Übersetzer:innen und Dolmetscher:innen durchläuft eine Ausbildung an einer Hochschule oder Fachakademie.

Allgemein beeidigte oder ermächtigte Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen haben bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt. Dieser Eid ist gemäß §189 Abs. 2 GVG vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gültig.

Grundsätzlich dürfen nur Gerichtsdolmetscher:innen, auch vereidigte Dolmetscher:innen, die Sprachmittlung vor Gericht übernehmen. Das heißt, dass sie zuvor den allgemeinen Eid abgelegt haben, Inhalte stets treu und gewissenhaft zu übertragen.
 

Wie wäre der Ablauf beim vorzeitigen Abbruch des Zertifikatslehrgangs "Qualifizierung zur Sprachmittler:in" (IHK) aus gesundheitlichen oder anderen Gründen wie Umzug, etc.?

Dies wird im Einzelfall entschieden.

 

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Sprechen Sie uns an:
Team Sprachmittlung
Tel.: (069) 212-45305
amka.sprachmittlung@stadt-frankfurt.de