Qualifizierung zur Sprachmittler:in

Alle Infos rund um Bewerbung und Voraussetzungen

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Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme? Wer kann sich bewerben?
Der IHK-Zertifikatslehrgang „Qualifizierung zur Sprachmittler:in“ richtet sich an mehrsprachige Personen, die haupt- oder nebenberuflich selbständig als Sprachmittler:in tätig werden oder dies als Zusatzqualifikation erwerben möchten, neben Deutsch eine der ausgewählten Sprachen sprechen und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • die sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache und mindestens einer der folgenden Sprachen: Albanisch, Bosnisch, Bulgarisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmancî), Romanes, Rumänisch, Serbisch, Somali, Spanisch, Thai, Türkisch in Wort und Schrift (mindestens orientiert am Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen),
  • die muttersprachliche Beherrschung mindestens einer Sprache: entweder der deutschen oder einer der oben genannten Sprachen,
  • eigene Migrationserfahrung erwünscht,
  • Vorkenntnisse im Dolmetschen erwünscht,
  • Durchführung von Sprachmittlungstätigkeiten in Frankfurt innerhalb von 2 Jahren im Rahmen des AmkA-Stundenkontingents. 

Welche Sprachen werden berücksichtigt?
Wenn Sie Deutsch und eine der folgenden Sprachen sprechen, können Sie sich bewerben: Albanisch, Bosnisch, Bulgarisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmancî), Romanes, Rumänisch, Serbisch, Somali, Spanisch, Thai, Türkisch.

Sind Vorkenntnisse im Dolmetschen erforderlich?
Vorkenntnisse sind erwünscht, aber nicht erforderlich.

Was kostet die Teilnahme an der Qualifikation?
Für die Teilnehmenden fallen keine Kursgebühren an. Das AmkA übernimmt die Teilnahmekosten des Zertifikatslehrgangs in Höhe von 1.880,-- Euro pro Person. Als Gegenleistung stehen die Teilnehmenden dem AmkA nach Abschluss des Kurses mit einem Kontingent von 35 Stunden für Sprachmittlungsdienste zur Verfügung. Hierzu wird eine Vereinbarung mit den Teilnehmenden geschlossen.

Welche Bewerbungsunterlagen sind erforderlich?

  • Anschreiben (Motivationsschreiben)
  • Lebenslauf mit Angaben zum Berufs- und Bildungsweg und zum Niveau der Sprachkenntnisse in Muttersprache und Zweitsprachen
  • Kopien von Schulabschluss, Ausbildungs- und/oder Hochschulzeugnissen, Sprachnachweisen

Wie und wo wird die Bewerbung eingereicht?
Die Bewerbungsunterlagen müssen schriftlich eingereicht werden.
Per E-Mail an: amka.sprachmittlung@stadt-frankfurt.de oder per Post an:

Amt für multikulturelle Angelegenheiten
der Stadt Frankfurt am Main
15.31 Sprachmittlung
Mainzer Landstraße 293
60326 Frankfurt am Main

+++ Die Frist zur Bewerbung auf den aktuellen Lehrgang endete am 24. November 2023. Informationen zum nächsten Lehrgang finden Sie rechtzeitg auf diesen Seiten. +++

Was genau beinhaltet die Vereinbarung zwischen den Kursteilnehmenden und dem AmkA?
Die Vereinbarung zwischen Kursteilnehmenden und dem AmkA regelt unter anderem:

  • die Kostenübernahme durch das AmkA,
  • die Präsenzpflicht von mind. 80% zum Erlangen des Zertifikats,
  • die Durchführung von Sprachmittlungs-Stunden für das AmkA nach Erhalt des Zertifikats,
  • vertragliche Regelungen für Sonderfälle, bei denen die Vereinbarung nicht eingehalten wird oder werden kann.

Sie haben Fragen?

Viele Antworten auf einen Blick gibt es in den FAQs

oder sprechen Sie uns an:
Team Sprachmittlung
Tel.: (069) 212-45305
amka.sprachmittlung@stadt-frankfurt.de