Sie haben eine Duldung? Dann können Sie vielleicht das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen. Dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen. Wenn Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen, haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. In dieser Zeit können Sie alle Bedingungen erfüllen, um ein dauerhaftes Bleiberecht zu erhalten.
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde.
Wer kann das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen? Was müssen Sie beachten, wenn Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht haben?
Auf der Seite der Integrationsbeauftragen finden Sie alle Infos:
www.integrationsbeauftragte.de/chancen-aufenthalt
Handbook Germany informiert über das Chancen-Aufenthaltsrecht in mehreren Sprachen:
Sie haben Fragen zum Chancen-Aufenthaltsrecht oder zu Ihrem Aufenthalt?
Die Migrationsberatungsstellen für Erwachsene und Jugendmigrationsdienste beraten Sie. Alle Infos:
www.amka.de/flyer-willkommen
Sie haben Fragen? AmkA.Info hilft weiter
Fragen Sie uns! Vermittlungsstelle AmkA.Info:
Telefon: 069 – 21 24 15 15
Oder schreiben Sie eine E-Mail: amka.info@stadt-frankfurt.de
Wir sprechen Deutsch und Englisch.