Mit der Maßnahme dürfen Sie erst beginnen, wenn Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben. Fördermittel werden nie rückwirkend nach Abschluss einer Maßnahme ausgezahlt. Nehmen Sie bei enger Zeitplanung unbedingt rechtzeitig Kontakt mit uns auf.
03.05.2024 00:22:18
https://amka.de/foerderung/faq/wann-darf-ich-mit-einer-ma%C3%9Fnahme-beginnen