Namensfindung für das Gebäude Mainzer Landstraße 293

Teilnahme- und Nutzungsbedingungen

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1.    Der Ausrichter 

Die Mitmachaktion „Haus sucht Namen“ wird vom Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) / Stadt Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 293, 60326 Frankfurt am Main, ausgerichtet. Tel. (069) 212 41515; E-Mail: haus-sucht-namen@stadt-frankfurt.de

2. Das Ziel 

Die Hausbewohner_innen der Mainzer Landstraße 293 suchen einen Namen für ihr Haus und laden die Frankfurter_innen ein, sie mit Ideen zu unterstützen.

3. Wer darf mitmachen?

Alle, die eine gute Idee haben und die Teilnahme- und Nutzungsbedingungen akzeptieren.   

4.  Was ist bei den Namensvorschlägen zu beachten? 

Der vorgeschlagene Name sollte

- die im Flyer und auf der Website beschriebene Idee des Hauses widerspiegeln,
- keine negative Bedeutung und Assoziation in einer anderen Sprache haben, 
- unverwechselbar und prägnant, merkfähig, sprachlich einsetzbar und rechtlich zulässig sein. 

5.    Wie kann man teilnehmen?

Vorschläge können bis zum 30.04.2019 per E-Mail an haus-sucht-namen@stadt-frankfurt.de und postalisch an Amt für multikulturelle Angelegenheiten, Mainzer Landstraße 293, 60326 Frankfurt am Main gesendet werden. Gerne können Sie Ihren Vorschlag auch in der Mainzer Landstraße 293 in der AmkA.Info persönlich abgeben zu den Öffnungszeiten: Montag und Dienstag von 11 bis 15 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr. 

6.    Welche Nutzungsrechte räumen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein?

Sollte der von Ihnen eingereichte Name ausgewählt werden, erklären Sie sich als Einsenderin / Einsender mit einer Verwendung des vorgeschlagenen Namens durch das AmkA einverstanden und räumen dem AmkA die Nutzungs- und Verwertungsrechte uneingeschränkt und ausschließlich ein. 

Nutzungsrechte

Die Teilnehmenden räumen dem AmkA das zeitlich, räumlich und inhaltlich ausschließliche und uneingeschränkte Recht ein, diesen Namen als Namen für das Gebäude in der Mainzer Landstraße 293 und somit in jeder bekannten Art und Weise der Öffentlichkeitsarbeit und zum Gebrauch innerhalb des AmkA zu nutzen. 

Hierzu gehört insbesondere aber nicht abschließend, die Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung und Online-Zugänglichmachung auf Webseiten, in Flyern, Broschüren und sonstigen Druckerzeugnissen. 

  • a. das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG),    
  • b. das Verbreitungsrecht (§17 UrhG),     
  • c. das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG),    
  • d. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19 UrhG),    
  • e. das Senderecht (§ 20 UrhG), das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und Tonträger (§ 21 UrhG), 
  • f. das Recht, Abänderungen, Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen vorzunehmen (§§ 23f. UrhG), die Arbeitsergebnisse im Original oder in abgeänderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, vorzuführen, über Fernleitungen oder drahtlos zu übertragen,      
  • g. das Recht zur Übertragung der genannten Nutzungsrechte an Dritte (§ 34 Abs.1 UrhG),     
  • h. das Recht, diese Rechte Dritten vorab einzuräumen (§ 34 Abs.1 UrhG) 

7.  Rechte an Ihrem Namensvorschlag –  Rechte Dritter? 

Mit der Einreichung des Namens bestätigen Sie als Teilnehmerin/Teilnehmer, dass Sie alleinige/r Urheber/in des Namens sind, dass Sie den Namen selbst erfunden haben, dass Sie über alle Rechte an dem Namen verfügen und dass der Namen frei von Rechten Dritter ist und dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Sie stellen das AmkA von allen Ansprüchen anderer Personen (Dritter) frei, die ggf. wegen Verletzung ihrer Rechte, insbesondere Urheber-, Lizenz-, Marken-, Wettbewerbs- oder sonstigen Schutzrechten gegen das AmkA geltend machen. 

8.    Was passiert mit den Vorschlägen?

Die Einsendungen fließen in einen moderierten Workshop der Hausbewohner_innen ein. Im Mai werden dort alle Vorschläge geprüft und diskutiert. Eine engere Auswahl wird der Dezernentin für Integration und Bildung zur Entscheidung vorgelegt.

Sollte einer der Namensvorschläge verwendet werden, wird die Person, die ihn eingereicht hat, als Ehrengast sowohl zur Namensenthüllung als auch zur Eröffnungsfeier eingeladen. Wenn es zu diesem Namensvorschlag mehrere Einsendungen geben sollte, entscheidet das Los.

9.     Datenschutz

Das AmkA gewährleistet die Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes. Personenbezogene Daten werden ausschließlich, soweit sie zur Durchführung des Wettbewerbs nötig sind, verarbeitet und gespeichert. Mit der Einreichung des Namens willigen Sie als Teilnehmer/in ausdrücklich ein, dass die angegebenen Daten veröffentlicht werden. 

10.     Kontakt 

Sie haben eine gute Idee? Dann machen Sie mit und senden Ihren Vorschlag per Mail an haus-sucht-namen@stadt-frankfurt.de

Bitte geben Sie Namen, Vornamen und Adresse an.

Einsendeschluss ist der 30.04.2019.
 
Ihre Fragen richten Sie an: haus-sucht-namen@stadt-frankfurt.de